ArbG Berlin AZ 55 BVGa 2431/20 zum Verbot des Tragens von Handschuhen und Mundschutz am Arbeitsplatz gegen die Verbreitung des Corona-Virus

Das Arbeitsgericht Berlin hatte unter Aktenzeichen 55 BVGa 2341/20 am 04.03.2020 zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber am Flughafen Berlin seinen Mitarbeitern verbieten dürfe, Handschuhe und Mundschutz zum Schutz gegen die Verbreitung des Corona Virus zu tragen. Der Betriebsrat hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt gegen ein angebliches Verbot. Der Arbeitgeber blieb der mündlichen Verhandlung fern und lies verlesen, dass es nie ein Verbot gegeben habe. Die Mitarbeiter dürfen sich somit durch das Tragen von Handschuhen und Mundschutz schützen.

Auch zu finden bei LinkedIn