Aufgrund der Corona Krise sind Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 in Deutschland zumindest mit Zuschauern untersagt. Dies betrifft u.a. Konzerte wie Rock am Ring, als auch Sportveranstaltungen wie zum Beispiel die Fussball Bundesliga.

Wenn der Veranstalter das Ereignis absagt, haben Sie in diesen Fällen einen Erstattungsanspruch in Höhe des Ticketpreises. Bei einer Absage kommt der Veranstalter seiner Ticketpflicht nicht nach, unabhängig davon, ob der Ausfall durch den Veranstalter zu verantworten ist oder nicht. Sie können sich als Betroffene dann an den Veranstalter zwecks Rückabwicklung wenden.

Bietet der Veranstalter des Großereignisses einen Ersatztermin an, so müssen Sie die Verschiebung grundsätzlich nicht hinnehmen, insbesondere wenn Sie an diesem Ersatztermin verhindert sind. Mögliche Klauseln in den AGB, die die Rückgabe der Karten nur bei Absage gestatten, sind aus unserer Sicht unwirksam.

Haben Sie z.B. eine Dauerkarte für die Bundesliga bei Ihrem Verein, sollte Ihnen anteilig die Kosten für die Spiele erstattet werden, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Stand April 2020

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