Vorab empfehlen wir Ihnen, sich die tagesaktuellen Informationen über die Reisewarnungen und Hinweise des Auswärtigen Amts zu verschaffen.

Die Lage in Bezug auf das freie Reisen ändert sich täglich, US-Präsident Trump hat am 12.03.2020 ein 30 tägiges Einreiseverbot für Europäer aus 26 Schengen Staaten verhängt, die sich 14 Tage vor der Einreise in die USA im Gebiet der Schengen-Staaten aufgehalten haben.

Hierdurch wird das Reisen in die USA unzumutbar bzw. sogar unmöglich. Der kostenfreie Rücktritt im Wege der Stornierung einer Reise ist dann bei Pauschalreisen möglich, zumindest wenn für die gebuchte Reise deutsches Recht gilt. Nehmen Sie umgehend Kontakt auf mit dem Reiseveranstalter, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder wollen. Die Ausbreitung einer gefährlichen Krankheit ist ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, der eine Pauschalreise erheblich beeinträchtigt. Wenn Ihr Urlaubsort dementsprechend stark betroffen ist, können Sie die Pauschalreise kostenfrei stornieren. Indizien sind hierfür die Reisewarnungen und Hinweise des Auswärtigen Amts.

Diese Regelungen gelten leider nicht für Individualreisende, sondern nur für Pauschalreisende. Als Individualreisender müssen Sie sich auf die freiwilligen Angebote der Fluggesellschaften verlassen. Die individuelle gebuchte Unterkunft muss nach deutschem Recht nicht gezahlt werden, wenn Sie die Unterkunft nicht nutzen können. Dies wäre der Fall, wenn die besagte Unterkunft in einem Sperrgebiet läge und nicht erreichbar wäre. Haben Sie direkt im Ausland die Unterkunft gebucht, gilt das Recht des Buchungslandes.

Eine Reiserücktrittversicherung tritt nur in den Fällen ein, in denen Sie oder Ihre Familie selbst erkrankt oder durch qualifizierte Ereignisse (Tod von Familienangehörigen u.a.) vom Antritt der Reise verhindert sind. Da jedoch die WHO die Erkrankung an Corona COVID-19 offiziell als Pandemie kategorisiert, wird die Erstattung auch dann schwierig, wenn Sie oder Ihre Familie selber erkranken. Die meisten Versicherer sehen in Ihren AGB vor, dass „Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien“ nicht versichert sind. Hier müssen Sie in die AGB ihrer jeweiligen Reiserücktrittversicherung schauen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Stand März 2020

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