(Covid-19) Corona Reiserecht: Flugpreiserstattung bei Annullierung des Fluges wegen Corona durch die Fluggesellschaft.

Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil v. 27.10.20, AZ 3 C 691/20

Die Kläger hatten Flüge für die Sommerferien gebucht. Condor hatte diesen Flug coronabedingt annulliert und kommentarlos einen Gutschein in Höhe des vollständigen Flugpreises übersendet.

Hiergegen haben sich die Kläger zunächst erfolglos außergerichtlich an Condor gewendet. Die daraufhin eingereichte Klage dagegen war jedoch vollumfänglich erfolgreich. Condor erkennt den Rückzahlungsanspruch inklusive der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten vollständig an.

Auch zu finden bei LinkedIn